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 MENÜ

Teilnahmebedingungen HafenCity Run 2024

  1. Veranstalter

Veranstalter des HafenCity Run 2024 ist BMS Die Laufgesellschaft mbH (im Folgenden kurz „der Veranstalter“), Klaus-Groth-Straße 95, 20535 Hamburg, Amtsgericht Hamburg, Registernummer: HRB 153302, Telefon: +49 40 371381, Geschäftsführer: Steven Richter, Gesellschafter: Michael Barkowski, Detlev Matzen, Karsten Schölermann, Götz Weisener.

 

  1. Team-Leitung

Die Team-Leitung tritt stellvertretend für die übrigen Mitglieder des teilnehmenden Unternehmens/Teams auf und meldet das Team an. Die Team-Leitung garantiert, dass alle Mitglieder des Teams der Teilnahme sowie diesen Teilnahmebedingungen zustimmen.
Die Team-Leitung stellt zudem sicher, dass sämtliche Teilnehmenden des Teams mit der Verarbeitung der erhobenen Daten und der Verbreitung und Veröffentlichung der im Zusammenhang mit der Veranstaltung gemachten Fotos, Filmaufnahmen und Interviews in Rundfunk, Fernsehen, Printmedien, Büchern, Digitalen Medien sowie Online (z.B. Social Media und Veranstaltungswebseite) sowie fotomechanischen Vervielfältigungen ohne Anspruch auf Vergütung einverstanden sind.
Der Veranstalter empfiehlt den Team-Leitungen dringend, sich auf der Veranstaltungswebseite für die elektronische Laufpost zu registrieren.

 

  1. Regelungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie

Sollten am Veranstaltungstag coronabedingte Regelungen für die Durchführung der Veranstaltung und/oder die Teilnahme an der Veranstaltung existieren (sei es im Rahmen einer Verordnung zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 in der Freien und Hansestadt Hamburg oder unabhängig von einer Verordnung), so wird die Veranstaltung gemäß der dann geltenden Regelungen durchgeführt. Die Teilnehmenden der angemeldeten Teams erklären sich hiermit einverstanden.

 

  1. Teilnahmeberechtigung

Teilnahmeberechtigt sind Teams, die bei der Anmeldung mindestens 10 Startnummern erwerben, eine Anmeldebestätigung per E-Mail erhalten und das Meldegeld entrichtet haben.

Grundsätzlich gibt es kein Mindestalter für die Teilnahme an der Veranstaltung. Eltern bzw. Erziehungsberechtigte entscheiden, ob ihre minderjährigen Kinder an der Veranstaltung teilnehmen sollen oder nicht.

Die Teilnahme am HafenCity Run 2024 ist ausschließlich laufenden, gehenden und walkenden Personen (inkl. Nordic Walking) sowie mobilitätseingeschränkten Personen (z.B. im Rollstuhl fahrend) in/mit Begleitung gestattet. Skaten und Fahrradfahren ist auf der Laufstrecke nicht gestattet.

Bzgl. der Teilnahme von mobilitätseingeschränkten Personen (z.B. im Rollstuhl fahrend) weisen wir auf folgendes hin: Der Veranstalter bemüht sich, eine genehmigungsfähige Laufstrecke zu präsentieren, die auch von dieser Personengruppe in/mit Begleitung absolviert werden kann. Jedoch kann aufgrund der örtlichen Gegebenheiten (z.B. unterschiedliche Bodenbeschaffenheit, Treppen, Baustellen im Umfeld der Laufstrecke, Bordsteine, …) und unbedingt zu beachtenden Rahmenbedingungen (z.B. Straßensperrungen und veränderte Verkehrsführung und -lenkung) seitens des Veranstalters nicht garantiert werden, dass die Laufstrecke barrierefrei sein wird. Mobilitätseingeschränkte Personen (z.B. im Rollstuhl fahrend) dürfen die Strecke daher nicht allein in Angriff nehmen, sondern müssen von anderen Teammitgliedern begleitet werden.

 

  1. Team-Anmeldung, Startzeitfenster, Aufstockung der Team-Startnummern

Team-Anmeldung

Die kostenpflichtige Anmeldung des Teams, gleichbedeutend mit dem Erwerb von Startnummern, erfolgt ausschließlich über die Team-Leitung jedes Teams auf der Veranstaltungs-Webseite. Die Team-Anmeldung muss bis zum Meldeschluss (8. Mai 2024, 23:59 Uhr) abgeschlossen sein. Sollte es ein Limit für die Anzahl der Teams und/oder Teilnehmenden geben, kann es sein, dass die Kapazitäten bereits vor diesem Meldeschluss ausgeschöpft sind. In diesem Fall muss die Online-Anmeldung vor dem o.g. Datum geschlossen werden.

Ein Vertrag kommt zustande, wenn Sie auf der letzten Seite des Anmeldeprozesses, auf der Ihnen noch einmal Ihre im Rahmen der Anmeldung mitgeteilten Daten gezeigt werden, den Button „Teilnahmebedingungen akzeptieren und verbindlich anmelden“ drücken. Änderungen Ihrer Angaben können Sie durch Klicken auf „zurück“ und anschließendes Klicken auf den “Weiter“-Button vornehmen.

Auf die Online-Anmeldung folgt automatisch eine Bestätigung per E-Mail, in der der Großteil der von Ihnen eingegebenen Anmeldedaten aufgeführt ist. Geht keine Bestätigung ein, sollte sich die Team-Leitung in jedem Fall mit dem Veranstalter in Verbindung setzen, da ansonsten die Teilnahme nicht gewährleistet ist. Der Veranstalter behält sich vor, Anmeldungen ohne Angabe von Gründen auch nach dem Versand der automatisch generierten Anmeldebestätigung nicht anzunehmen.

Vertragssprache ist deutsch, der Vertragstext wird vom Veranstalter nicht gespeichert und ist für Sie auch nicht mehr abrufbar. Sie können Ihre Anmeldedaten aber über die Druckfunktion Ihres Browsers ausdrucken.

Startzeitfenster

Der Veranstalter versucht, den Start des Teams in dem gewünschten Startfenster, das die Team-Leitung bei der Online-Anmeldung ausgewählt hat, zu ermöglichen. Die Auswahl des gewünschten Startfensters ist jedoch keine Garantie dafür, dass der Start tatsächlich in diesem Zeitraum stattfinden wird. Damit eine gewisse Flexibilität im Veranstaltungsablauf gewährleistet ist und nötigenfalls z.B. die Starts größerer Teams vom Veranstalter zeitlich entzerrt werden können, kann der Veranstalter bei der Vergabe der Startzeiten vom gewünschten Startfenster bis zu 30 Minuten nach vorne oder hinten abweichen. Diese Regelung wird mit der Anmeldung ausdrücklich akzeptiert.

Aufstockung der Team-Startnummern

Bis zum 8. Mai 2024 können angemeldete Teams die Startnummern-Anzahl über das Team-Leitung-Änderungstool erhöhen (Mindestanzahl je Erhöhung: eine Startnummer). Die Aufstockung wird vom Veranstalter geprüft. Ggf. wird das Team nach Rücksprache mit der Team-Leitung in ein anderes Startfenster verschoben (z.B. für den Fall, dass es ein Limit für die Anzahl der Teilnehmenden pro Startfenster geben sollte und dieses Limit bereits erreicht ist).

 

  1. Leistungen und Informationen

Im Meldegeld enthalten ist die Berechtigung, am HafenCity Run 2024 auf der offiziellen Laufstrecke teilzunehmen.

Ferner enthalten sind die folgenden Leistungen:
• Startnummer
• Ein Cap für die Team-Leitung
• Teamfoto(s): Je nach Teamgröße und ggf. coronabedingen Vorgaben kann es sein, dass Teams gesplittet werden und in mehreren Gruppen vor der Fotowand fotografiert werden (müssen)
• Eigener, anmoderierter Team-Start
• Startfoto(s): Es kann sein, dass die Anzahl der gemeinsam startenden Personen coronabedingt begrenzt werden muss. In diesem Fall wird bei Teams, die das ggf. existierende Limit überschreiten, von jeder Untergruppe ein Startfoto gemacht.
• Zielversorgung
• Finisher-Shirt 
• Digitale Team-Urkunde (PDF) per E-Mail oder zum Herunterladen
• 5,00 Euro Spende pro Startnummer (Details siehe unter Nummer 7.)
• 10,00 Euro Spende pro gemeldetem Team (Details siehe unter Nummer 7.)
• An- und Abreise mit dem hvv KombiTicket*
(*die Startnummer berechtigt am Veranstaltungstag zu einer Fahrt zum Veranstaltungsort und zurück in den hvv Ringen A-F)

Es erfolgt keine Zeitmessung durch den Veranstalter (es gilt das Motto: “Gemeinsam aktiv und für den guten Zweck die HafenCity erlaufen – ohne Wettbewerb und Leistungsdruck”). Es steht jedoch jedem Teilnehmenden frei, die gelaufene Zeit und ggf. weitere Parameter eigenständig mittels Uhr, Fitness-Tracker oder anderen geeigneten technischen Hilfsmitteln (z.B. eine App) zu ermitteln.

Sinn und Zweck der Teilnahme am HafenCity Run 2024 ist neben der sportlichen Betätigung und der gemeinsamen Unterstützung guter Zwecke auch die öffentlichkeitswirksame Präsentation der teilnehmenden Unternehmen bzw. Teams.

So hat jedes Team die Möglichkeit, das Unternehmenslogo in die Startnummer integrieren zu lassen. Beim Start am Veranstaltungstag wird das Team auf Basis des Team-Portraits anmoderiert, sofern diese Informationen vorliegen. Enthalten im Meldegeld ist überdies die Anfertigung eines oder mehrerer Teamfotos vor der offiziellen Fotowand (mehrere, sofern das Team in Untergruppen aufgeteilt werden muss) sowie eines oder mehrerer Startfotos (mehrere, sofern das Team in Untergruppen aufgeteilt werden muss). Diese Fotos werden nach der Veranstaltung jeweils auf der Veranstaltungswebseite veröffentlicht und stehen dort öffentlich zum Herunterladen zur Verfügung (hierfür werden keine Login-Daten benötigt). Zudem hat jedes Team die Möglichkeit, auf der Veranstaltungswebseite in der Rubrik „Wir laufen mit“ mit einem selbst gewählten Foto und einem Statement, warum es teilnimmt, vorgestellt zu werden. Alle weiteren Details dazu gibt es hier.

Ggf. wird darüber hinaus auf der Veranstaltungswebseite – nach der Vergabe der finalen Startzeiten – eine Liste der angemeldeten Teams mit ihren Startzeiten veröffentlicht.

Über Informationen zum HafenCity Run wird die Team-Leitung per E-Mail unterrichtet. Der Veranstalter empfiehlt allen Team-Leitungen, sich hier zur Laufpost anzumelden (sofern noch nicht geschehen).

 

  1. Meldegeld, Zahlungsbedingungen, Spendenbescheinigung, Rückerstattung

Das je nach Anzahl der Startnummern und Datum des Startnummernerwerbs gestaffelte Meldegeld für den HafenCity Run 2024 beträgt inkl. der Spendenbeträge:

Erste Abrechnungsperiode bis inkl. 15.01.2024:

Anzahl Startnummern Preis pro Startnummer in EURO*
ab 10 Startnummern 25,00
ab 25 Startnummern 24,00
ab 50 Startnummern 23,00
ab 100 Startnummern 22,00
ab 250 Startnummern 21,00
ab 500 Startnummern 20,00

* inkl. der Spende in Höhe von 5,00 Euro je Startnummer und der Spende pro angemeldetem Team in Höhe von 10,00 Euro, zzgl. ges. USt. für vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmen

Zweite Abrechnungsperiode ab 16.01.2024:

Anzahl Startnummern Preis pro Startnummer in EURO*
ab 10 Startnummern 30,00
ab 25 Startnummern 29,00
ab 50 Startnummern 28,00
ab 100 Startnummern 27,00
ab 250 Startnummern 26,00
ab 500 Startnummern 25,00

* inkl. der Spende in Höhe von 5,00 Euro je Startnummer und der Spende pro angemeldetem Team in Höhe von 10,00 Euro, zzgl. ges. USt. für vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmen

Meldegeldberechnung beim Erwerb von Startnummern in beiden Abrechnungsperioden

Wenn man in der ersten Abrechnungsperiode Startnummern erworben hat und in der zweiten Abrechnungsperiode zusätzliche Startnummern erwirbt (=Team-Aufstockung), so ist für die Berechnung des Stückpreises der zusätzlichen Startnummern die Gesamtanzahl der Startnummern des Teams relevant, also die Anzahl nach Addition aller Startnummern aus der ersten Abrechnungsperiode und der zweiten Abrechnungsperiode.

Aufstockungs-Beispiel 1: In der ersten Abrechnungsperiode werden 40 Startnummern (=Stufe „ab 25 Startnummern“) zu je 24,00 EURO erworben. In der zweiten Abrechnungsperiode werden 8 zusätzliche Startnummern erworben. Die zusätzlichen Startnummern kosten 29,00 EURO pro Startnummer, da man sich mit insgesamt 48 Startnummern weiterhin in der Stufe „ab 25 Startnummern“ befindet.

Aufstockungs-Beispiel 2: In der ersten Abrechnungsperiode werden 40 Startnummern (=Stufe „ab 25 Startnummern“) zu je 24,00 EURO erworben. In der zweiten Abrechnungsperiode werden 70 zusätzliche Startnummern erworben. Diese zusätzlichen Startnummern kosten 27,00 EURO pro Startnummer, da man sich mit insgesamt 110 Startnummern in der Stufe „ab 100 Startnummern“ befindet.

Kinder bis zur Vollendung des zehnten Lebensjahres können innerhalb eines Teams kostenfrei ohne Startnummer mitlaufen, haben jedoch keinen Anspruch auf Finisher-Shirt und hvv KombiTicket. Auch die Spende entfällt.
Reine Kindergruppen sind nicht kostenfrei, erhalten jedoch Sonderkonditionen. Wenn Sie ein Team anmelden möchten, das ausschließlich aus Kindern im Alter bis inkl. 17 Jahren besteht, wenden Sie sich bitte vorab per E-Mail unter info@hafencityrun.de an den Veranstalter.

Zahlungen können ausschließlich per Überweisung erfolgen. Die Team-Leitung kann bei der Anmeldung entscheiden, ob eine schriftliche Anmeldebestätigung oder eine Rechnung gewünscht ist. Die Zahlungsbedingungen werden auf der Anmeldebestätigung bzw. Rechnung angegeben.

Die o.g. Spendenbeträge je Startnummer und je angemeldetem Team fließen an den langjährigen Charity-Partner „Hamburger Abendblatt hilft e.V.”. Die Spendenbescheinigung versendet der Charity-Partner in der Regel innerhalb von ca. fünf Monaten nach der Veranstaltung an die von der Team-Leitung in der Anmeldebestätigung bzw. Rechnung angegebene Adresse. Zur Erstellung der Spendenbescheinigung für die teilnehmenden Unternehmen werden die dafür benötigten Daten des jeweiligen Teams an den Charity-Partner Hamburger Abendblatt hilft e.V. weitergegeben.

Tritt das Team nicht oder nicht in der angemeldeten Anzahl an oder erklärt vorher seine Nichtteilnahme gegenüber dem Veranstalter, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung des Meldegeldes. Die Rückerstattung des Meldegeldes kommt nur dann in Betracht, wenn die Veranstaltung vollständig ausfällt und die Gründe dafür vom Veranstalter zu vertreten sind.

 

  1. Haftung, höhere Gewalt

Der Veranstalter haftet unbeschränkt für durch den Veranstalter, seine Mitarbeitenden und Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden, bei arglistigem Verschweigen von Mängeln, bei Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Für sonstige Schäden haftet der Veranstalter nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalspflicht) und sofern die Schäden aufgrund der vertraglichen Verwendung der Leistungen typisch und vorhersehbar sind. Eine etwaige Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. Eine über das Vorstehende hinausgehende Haftung des Veranstalters ist ausgeschlossen. Der Veranstalter übernimmt insbesondere keine Haftung für gesundheitliche Risiken der Teilnehmenden im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Laufveranstaltung. Es obliegt den Teilnehmenden, ihren Gesundheitszustand vorher zu überprüfen.

Der Veranstalter ist nicht zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen im Falle und für die Dauer höherer Gewalt verpflichtet. Insbesondere folgende Umstände sind als höhere Gewalt in diesem Sinne anzusehen:
• vom Veranstalter nicht zu vertretende(s) Feuer/ Explosion/ Überschwemmung,
• Krieg, Meuterei, Blockade, Embargo,
• über 6 Wochen andauernder und vom Veranstalter nicht schuldhaft herbeigeführter Arbeitskampf,
• nicht vom Veranstalter beeinflussbare technische Probleme des Internets.

Sofern der Veranstalter in Fällen höherer Gewalt berechtigt oder aus Sicherheitsgründen (z.B. im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie) verpflichtet ist, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder diese abzusagen, besteht keine Schadenersatzpflicht des Veranstalters gegenüber den Teilnehmenden.

 

  1. Datenerhebung und -verwertung

Hinsichtlich der Erhebung, Verarbeitung und sonstigen Verwendung personenbezogener Daten verweisen wir auf unsere Datenschutzerklärung, die Bestandteil der Teilnahmebedingungen ist und von allen Teilnehmenden anerkannt wird.

Stand: 22. September 2023.

 

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